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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 15.01.2014
- 8 K 3397/12.GI -
Kreistagsabgeordneter hat keinen Anspruch auf Reisekostenerstattung
Erstattungsanspruch beschränkt sich auf Verdienstausfall und Fahrtkosten
Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass ein Kreistagsabgeordneter keine Anspruch auf eine über die Erstattung von Fahrtkosten zu einer Fachveranstaltung hinaus gehende Reisekostenerstattung für Übernachtung und Tagesgelder. Eine Entschädigungssatzung, die eine Reisekostenerstattung nach Maßgabe des für Beamte geltenden Reisekostenrechts vorsieht, geht nach Auffassung des Gerichts über das hinaus, was ein Landkreis zur Entschädigung seiner Ehrenamtlichen regeln darf und ist insoweit rechtswidrig.
Im zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Kreistagsabgeordneter aus dem Wetteraukreis über die erstatteten
Finanzielle Entschädigung ist gemäß gesetzlicher Vorgaben auf Ersatz von Verdienstausfall und tatsächlich entstandener Fahrkosten beschränkt
Das Verwaltungsgericht Gießen wies die Klage unter Hinweis auf die abschließenden und nicht zur Disposition des Kreises stehenden Vorschriften der Hessischen Landkreisordnung bzw. der Gemeindeordnung ab. Nach den gesetzlichen Vorgaben sei die finanzielle Entschädigung der Kreistagsabgeordneten auf den Ersatz von Verdienstausfall und auf den Ersatz ihrer tatsächlichen entstandenen und nachgewiesenen
Entschädigungssatzung des Wetteraukreises rechtswidrig
Die Entschädigungssatzung des Wetteraukreises, die eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
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[Aktenzeichen: 11 Sa 1852/10]) - Abgeordneter der FDP erhält keine Fahrtkostenerstattung
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[Aktenzeichen: 7 E 4374/07(V)])
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Dokument-Nr. 17789
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