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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.11.2012
6 L 1873/12 u. a. -

Düsseldorfer Taxis dürfen keinen Zuschlag für Kreditkartenzahlung verlangen

Rat der Stadt darf Erhebung von Zuschlägen verweigern

Die Stadt Düsseldorf ist berechtigt, den örtlichen Taxiunternehmern zu untersagen, einen Zuschlag von 2 Euro für die Zahlung per Kreditkarte zu erheben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Das aus den 1930er Jahren stammende Personenbeförderungsgesetz erlaubt nicht, dass Taxifahrer und Fahrgast den Fahrpreis individuell aushandeln. Taxis zählen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Für sie erlassen die Städte und Kreise Taxentarifordnungen mit allgemeingültigen Fahrpreisen.

Rhein-Taxi-Fahrer verlangen seit Juli 2012 von Fahrgästen Kreditkartenzuschlag

Die rund 1.300 in Düsseldorf zugelassenen Taxis sind zwei Funktaxenzentralen angeschlossen. Zur kleineren, Rhein-Taxi 212121, gehören etwa 130 Fahrzeuge. Im Jahr 2011 beantragte Rhein-Taxi, in der städtischen Taxentarifordnung einen Zuschlag von 2 Euro für Kreditkartenzahlungen neu einzuführen. Der Rat der Stadt erhöhte daraufhin 2011 zwar die allgemeinen Taxentarife. Er lehnte den Kreditkartenzuschlag aber ab, weil er diese Zahlungsmöglichkeit wegen des internationalen Publikums der Landeshauptstadt für selbstverständlich hielt. Rhein-Taxi hält dem entgegen, dass den Taxiunternehmern hohe Kosten durch die Kreditkartenlesegeräte und -abrechnung entstünden. Eine Kreditkartenzahlung sei für sie so teuer, dass die mit ihr bezahlte Tour keinen Gewinn mehr abwerfe. Die Rhein-Taxi angeschlossenen Fahrer verlangen daher seit Juli 2012 einen Kreditkartenzuschlag von ihren Fahrgästen und haben entsprechende Hinweisaufkleber in ihren Fahrzeugen angebracht. Die Stadt Düsseldorf hat den Taxiunternehmen im Oktober 2012 mit sofortiger Wirkung verboten, den Kreditkartenzuschlag weiter zu erheben.

Taxipreise in Düsseldorf gehören ohnehin zu den bundesweit höchsten

Das Verwaltungsgericht hat dieses Verbot nun im Eilrechtsschutz vorläufig bestätigt. Zwar sei ein solcher Zuschlag wie in anderen Städten (z. B. Köln) grundsätzlich möglich, er müsse jedoch vom Rat beschlossen werden. Solange der Rat sich weigere, könne die Stadt den Taxifahrern verbieten, den Zuschlag trotzdem zu erheben. Das Gericht hat auch deswegen keinen Anlass gesehen, den Kreditkartenzuschlag einstweilen zu akzeptieren, weil die Taxipreise in der Landeshauptstadt Düsseldorf zu den bundesweit höchsten gehören.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

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Dokument-Nr.: 14740 Dokument-Nr. 14740

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