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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 02.02.2023
- 27 L 2380/22 -
Keine Rückholung eines rechtswidrig abgeschobenen Kongolesen
Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustandes in Folge der rechtswidrigen Abschiebung nicht glaubhaft gemacht
Ein im November 2022 entgegen einer Anordnung des Verwaltungsgerichts abgeschobener kongolesischer Staatsangehöriger hat keinen Anspruch auf Rückholung nach Deutschland. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und einen Ende Dezember 2022 gestellten Eilantrag des abgeschobenen Ausländers abgelehnt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwar war die
Erheblichen Verschlechterung aufgrund der Abschiebung weder ärztlichen noch psychologischen belegt
Trotzdem hat der Ausländer keinen Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde ihn aus dem Kongo zurückholt, so das VG, weil er sofort wieder abgeschoben werden müsste. Ihm steht kein Bleiberecht in Deutschland zu. Es liegen keine ärztlichen oder psychologischen Belege dafür vor, dass es in einem unmittelbaren zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32633
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