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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2017
- 10 K 3895/15 -
Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug: Entlassung eines früheren Zeitsoldaten aus der Bundeswehr rechtmäßig
Fehlende charakterliche Eignung rechtfertigt Entlassung
Die Anrede anderer Soldaten als "Juden", das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als "Nigger"" rechtfertigen die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und wies damit die Klage des Zeitsoldaten ab.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die
VG erklärt Entlassungsbescheid für rechtmäßig
Nach der Vernehmung mehrerer Zeugen stand zur Überzeugung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf fest, dass die vom Kläger weitgehend bestrittenen Vorwürfe zutreffen. Auch wenn die Verwendung des Wortes "Jude" nicht in Beleidigungsabsicht erfolgt sein sollte, lasse es der Kläger jedenfalls an einem sensiblen Umgang mit der deutschen Geschichte fehlen. Zusammen mit den beiden anderen Vorfällen habe die Beklagte die Vorwürfe zu Recht als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
- Entscheidung über Entlassung eines Salafisten aus der Bundeswehr nicht zu beanstanden
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.2015
[Aktenzeichen: 1 A 807/15]) - Entlassung eines rechtsextremen Bundeswehrsoldaten rechtens
(Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 10.10.2007
[Aktenzeichen: 1 A 227/05])
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Dokument-Nr. 23757
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