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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 07.10.2015
- VG 7 L 816.15 -
Kein Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge für Vietnam-Reise eines Bezirksverordneten
Vietnam-Reise keine staatsbürgerliche Pflicht
Ein Beamter kann für eine Vietnam-Reise, die im Rahmen seiner kommunalpolitischen Betätigung durchgeführt wird, keinen Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge beanspruchen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entscheiden.
Der Antragsteller ist Beamter und zugleich gewählter
Verwaltungsgericht: Teilnahme an der Delegationsreise ist für die Ausübung des Amtes nicht erforderlich
Hiergegen wandte sich der Antragsteller mit seinem Eilantrag, den die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts zurückwies. Ein Beamter könne Urlaub unter Fortzahlung seiner Dienstbezüge nur dann beanspruchen, wenn es sich bei dem Anlass für die beantragte Freistellung vom Dienst um eine im unmittelbaren Zusammenhang mit dem kommunalpolitischen Mandat stehende Tätigkeit handele.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2015
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Berlin (pm/pt)
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Dokument-Nr. 21721
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