wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 16. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Arnsberg, Entscheidung vom 03.05.2006
1 L 411/06 -

Vermittlung von Sportwetten für private Anbieter vorläufig zu dulden

Erneute Entscheidung im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ist abzuwarten

Die Vermittlung von Sportwetten für private Anbieter, die über eine Lizenz eines anderen Mitgliedstaates der EU verfügen, ist vorläufig - bis zur erneuten Entscheidung im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren - zu dulden. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden.

Der Antragsteller betreibt in Altena ein Wettbüro, in dem er Sportwetten für eine in Malta staatlich konzessionierte Firma vermittelt. Der Bürgermeister der Stadt Altena als örtliche Ordnungsbehörde (Antragsgegner) hatte diese Tätigkeit untersagt, von einer Durchsetzung des Verbotes trotz Anordnung der sofortigen Vollziehung zunächst jedoch abgesehen. Im April 2006, nach Bekanntwerden des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006, hat die Ordnungsbehörde den Betrieb geschlossen.

Dagegen hat der Antragsteller am 2. Mai 2006 beim Verwaltungsgericht um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht. Er macht vor allem geltend, das staatliche Wettmonopol in Deutschland sei mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar. Auf diese Frage bezieht sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht.

Das Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren nicht abschließend entschieden. Es hat die Ordnungsbehörde lediglich angewiesen, vorläufig, bis zur erneuten Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, die Vollziehung aufzuheben und die Vermittlung von Sportwetten in dem Betrieb in Altena zu dulden. Eine entsprechende Zusage, die eine vorläufige Eilentscheidung entbehrlich gemacht hätte, hat der Antragsgegner nicht abgeben wollen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 03.05.2006

Aktuelle Urteile aus dem Glücksspielrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Sportwetten

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2358 Dokument-Nr. 2358

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung2358

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung