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alle Urteile, veröffentlicht am 15.03.2023

Landgericht Krefeld, Urteil vom 04.01.2023
- 2 S 11/22 -

Trotz durch Mieter selbst behebbarer Mängel besteht bei Sozial­leistungs­bezug Anspruch auf Korrektur der Betriebs­kosten­abrechnung

Korrekte Neben­kosten­abrechnung als Nachweis gegenüber Sozial­leistungs­träger

Auch wenn ein Fehler in der Betriebs­kosten­abrechnung durch den Mieter selbst beheboben werden kann, besteht ein Anspruch auf Korrektur, wenn der Mieter Sozialleistungen bezieht und er eine korrekte Abrechnung als Nachweis gegenüber dem Sozial­leistungs­träger benötigt. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Krefeld beanspruchte von ihrer Vermieterin die Korrektur der fehlerhaften Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019. Die Abrechnung enthielt fehlerhafte Angaben zu den geleisteten Vorauszahlungen und somit einen fehlerhaften Saldo. Die Mieterin gab an, eine korrekte Abrechnung zur Vorlage beim Jobcenter zu benötigen. Die Mieterin erhielt ALG-II-Leistungen. Da sich die Vermieterin weigerte die Abrechnung zu korrigieren, erklärte die Mieterin ein Zurückbehaltungsrecht an die Miete für den Monat Januar 2021. Die Vermieterin ließ dies nicht gelten und erhob Klage auf Zahlung.... Lesen Sie mehr

Landgericht Kiel, Beschluss vom 24.01.2023
- 3 T 371/22 -

Kurzzeitiges polizeiliches Festhalten im Rahmen eines Platzverweises stellt keine Freiheitsentziehung dar

Kein Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

Ein kurzzeitiges polizeiliches Festhalten im Rahmen eines Platzverweises stellt keine Freiheitsentziehung gemäß § 428 Abs. 2 FamFG dar. Ein Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen besteht daher nicht. Dies hat das Landgericht Kiel entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2021 wurde in Kiel gegen einen Mann ein Platzverweis ausgesprochen. In diesem Zusammenhang wurde die Identität des Betroffenen festgestellt. Zudem kam es zu einer Durchsuchung und Androhung einer Ingewahrsamnahme. Der Betroffene gab an, während des Vorgangs von zwei Polizeibeamten festgehalten worden zu sein. Seine beiden Arme seien... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Münster, Entscheidung vom 12.07.2022
- 61 C 2676/21 -

Störung des Hausfriedens wegen Bezeichnung eines Nachbarn als "Lügner", "Märchenerzähler", "Provokateur" und "skrupellos"

Möglichkeit der fristlosen Kündigung bei vorheriger Abmahnung

Bezeichnet ein Mieter einen Nachbarn als "Lügner", "Märchenerzähler", "Provokateur" und "skrupellos", so liegt darin eine Störung des Hausfriedens. Ist ein solches Verhalten bereits abgemahnt worden, so kann dies eine fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB nach sich ziehen. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine 85-jährige Mieterin einer Wohnung in Münster erhielt im September 2021 eine fristlose Kündigung, weil sie einen Nachbarn unbegründet und aus dem Nichts heraus beschimpft hatte. Trotz dieser Kündigung richtete die Mieterin an den Nachbarn im Dezember 2021 ein Schreiben, in dem sie den Nachbarn als "Lügner", "Märchenerzähler", "Provokateur"... Lesen Sie mehr



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