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alle Urteile, veröffentlicht am 17.02.2022

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10.01.2022
- 201 ObOWi 1507/21 -

Unzulässige Nutzung eines Mobiltelefons durch Ablegen auf Oberschenkel

Ablegen auf Oberschenkel stellt "Halten" des Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO dar

Legt ein Autofahrer sein Mobiltelefon auf sein Oberschenkel ab, so liegt ein "Halten" im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO und somit eine Ordnungswidrigkeit vor. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer Autofahrerin wurde in Bayern vorgeworfen im Juni 2020 verbotswidrig ein Mobiltelefon genutzt zu haben, in dem sie es auf ihren rechten Oberschenkel abgelegt und dabei die Wahlwiederholung mit dem Finger aktiviert hatte. Sie sollte eine Geldbuße in Höhe von 100 € zahlen. Auf den Einspruch der Autofahrerin wurde sie vom Amtsgericht freigesprochen. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft.Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied zu Gunsten der Staatsanwaltschaft. Die Autofahrerin habe das Mobiltelefon verbotswidrig genutzt und somit eine Ordnungswidrigkeit... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.10.2021
- XII ZR 11/20 -

BGH: Fristlose Kündigung durch Mieter bei Absicht des Vermieters falsche Betriebs­kosten­abrechnung mit wahrheitswidrigen Angaben zu verteidigen

Keine Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung

Will ein Vermieter eine falsche Betriebs­kosten­abrechnung mit wahrheitswidrigen Angaben verteidigen, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung durch den Mieter. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2021 in einer mietrechtlichen Streitigkeit unter anderem darüber zu entscheiden, ob ein Mieter zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt ist, wenn der Vermieter eine falsche Betriebskostenabrechnung durch wahrheitswidrige Angaben verteidigen will.Der Bundesgerichtshof entschied,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 23.06.2021
- 453 C 22593/20 -

Mieterpaar aus München erhält aufgrund der Mietpreisbremse Geld zurück

Vermieterin zur Rückzahlung überhöhter Miete verurteilt

Das Amtsgericht München verurteilte zwei Vermieter aus dem Landkreis Starnberg, ihren beiden Mietern 3295,44 Euro überbezahlten Mietzins wieder zurückzuzahlen. Zudem stellte es fest, dass die vereinbarte Miete in Zukunft nur 896,25 Euro betragen darf.

Die beiden Kläger mieteten Ende des Jahres 2019 eine Drei-Zimmer Wohnung in Neuhausen-Nymphenburg. Die 69 qm große Wohnung befindet sich in einem Anfang des 20. Jahrhunderts erbauten Wohnblock. Sie verfügt über ein modernisiertes Bad und einen Parkettboden. Einen Balkon oder eine Terrasse gibt es nicht. Als Miete wurde im Mietvertrag 1171 Euro vereinbart, zuzüglich Abschlagszahlungen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 09.02.2022
- 8 L 785/21 -

Stadt Münster muss erneut über Verbot von E-Scootern entscheiden

AG gibt Eilantrag teilweise statt

Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, über den Antrag des Blinden- und Seh­behinderten­vereins Westfalen, den Geschäftsbetrieb mit E-Tretrollern im „free-floating-System“ im Stadtgebiet zu untersagen und entsprechende Beseitigungs­verfügungen zu erlassen, neu zu entscheiden.

Der Antragsteller hatte zur Begründung des Antrags unter anderem angeführt: Seine Mitglieder seien auf Grund ihrer Behinderung in ihrer Mobilität massiv beeinträchtigt, indem ihnen als Folge der stationslosen E-Scooter-Verleihsysteme in Münster Hindernisse und Barrieren unvermutet und an ständig wechselnden Orten auf Gehwegen in einer unkontrollierten Vielzahl in den Weg gestellt würden.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.02.2022
- VG 14 L 24/22 -

Verwaltungsgericht Berlin: Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf drei Monate rechtswidrig

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin gilt zunächst nur für die beiden Antragsteller

Die bundesrechtliche Verkürzung der Geltungsdauer des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Bei den beiden Antragstellern handelt es sich um natürliche Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind und im Oktober 2021 positiv auf das Virus getestet wurden. Sie wenden sich mit ihrem Eilantrag gegen die unlängst aufgrund der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeveordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) durch das Robert Koch-Institut... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 14.02.2022
- 14 E 414/22 -

Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises auf 90 Tage erfolgreich

Diese Entscheidung wirkt nur zwischen den Beteiligten

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich der Antragsteller gegen die Verkürzung der Gültigkeitsdauer seines Genesenennachweises auf 90 Tage gewandt hat. Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises auf 90 Tage erfolgreich

Nach derzeit geltender Rechtslage in Hamburg ist der Genesenennachweis der einzige Ersatz zum Impfnachweis als Voraussetzung für den Zugang zu bestimmten Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen. Für den Genesenennachweis verweist § 2 Abs. 6 Coronavirus-Eindämmungsverordnung auf die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes (SchAusnahmV). § 2 Nr. 5 SchAusnahmV (in der Fassung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 26.08.2021
- 203 C 45/21 -

Drohung mit Zerfleischung durch Pitbull rechtfertigt fristlose Kündigung des Wohnungsmieters

Keine Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung

Droht ein Wohnungsmieter Mitarbeitern des Vermieters mit der Zerfleischung durch den Pitbull des Mieters, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mieters. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2020 wollten die Mitarbeiter einer Wohnungsvermieterin in Berlin einzelnen Mietern im Haus Briefe zustellen. Daran wurden sie aber von einen der Mieter gehindert, der sich drohend vor der Tür des Hauses aufbaute und sagte: "verpisst euch" und "ich hole meinen Pitbull von oben, der zerfleischt euch". Aufgrund des Vorfalls kündigte... Lesen Sie mehr




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