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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.10.2021
- XII ZR 11/20 -
BGH: Fristlose Kündigung durch Mieter bei Absicht des Vermieters falsche Betriebskostenabrechnung mit wahrheitswidrigen Angaben zu verteidigen
Keine Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung
Will ein Vermieter eine falsche Betriebskostenabrechnung mit wahrheitswidrigen Angaben verteidigen, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung durch den Mieter. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2021 in einer mietrechtlichen Streitigkeit unter anderem darüber zu entscheiden, ob ein Mieter zur fristlosen Kündigung ohne vorherige
Recht zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung
Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt sei, wenn der Vermieter eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 03.04.2019
[Aktenzeichen: 2 O 304/18] - Kammergericht Berlin, Urteil vom 05.12.2019
[Aktenzeichen: 8 U 62/19]
Jahrgang: 2021, Seite: 1489 GE 2021, 1489 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2021, Seite: 930 NZM 2021, 930 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2022, Seite: 147 WuM 2022, 147
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Dokument-Nr. 31424
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