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Dienstag, 19. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 19.12.2017

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 29.09.2017
- 4 WF 151/17 -

Ordnungsgeld gegen Kindesmutter wegen Verstößen gegen Umgangsvereinbarung gerechtfertigt

Kindsmutter muss zur Ermöglichung des Umgangsrechts gegebenenfalls positiv auf das Kind einwirken

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass gegen eine Kindsmutter dann ein Ordnungsgeld verhängt werden darf, wenn sie das Kind entgegen der Umgangsvereinbarung nicht zum Kindsvater bringt und auch nicht genügend auf das Kind einwirkt, um den Umgang mit dem Vater zu ermöglichen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Vater aus Rastede an das Amtsgericht Westerstede gewandt und vorgetragen, der vereinbarte Umgang mit seiner Tochter habe nicht stattgefunden. Außerdem habe seine Exfrau den gemeinsamen Sohn nicht zum Umgang zu ihm gebracht, obgleich dies so vereinbart gewesen sei. Das Amtsgericht verhängte daraufhin - diese Möglichkeit war wie üblich in der Umgangsvereinbarung vorgesehen - gegen die Kindesmutter ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro, ersatzweise fünf Tage Ordnungshaft. Dagegen rief die Mutter das Oberlandesgericht Oldenburg an.Das Oberlandesgericht bestätigte grundsätzlich die Entscheidung... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.12.2017
- BVerwG 5 C 36.16 -

Leistungen nach dem Unterhalts­vorschuss­gesetz auch für in Portugal lebende Kinder möglich

Alleinerziehender Elternteil muss in Deutschland mehr als nur geringfügig beschäftigt sein

Einem Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss steht nicht entgegen, dass die betroffenen Kinder in Portugal leben, wenn der alleinerziehende Elternteil in Deutschland mehr als nur geringfügig beschäftigt ist. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 2003 und 2005 geborenen Kläger lebten zunächst in Deutschland bei ihrer Mutter, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Nach ihrer Trennung vom Vater der Kläger nahm die Mutter eine Berufstätigkeit in Deutschland auf. Seit Ende des Jahres 2009 wohnen die Kläger in Portugal, wo ihre Großmutter lebt und ihre Mutter einen weiteren... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 12.11.2015
- 29 U 2092/15 -

Sky-Kunde muss nicht für unbefugte Nutzung seines Kontos durch Dritte zahlen

AGB-Klausel zur Zahlungspflicht unwirksam

Die AGB-Klausel eines Anbieters verschlüsselter Fernsehprogramme, wonach der Kunde stets im Falle der unbefugten Nutzung seines Kontos durch Dritte zahlen muss, ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Verbraucherschutzverband Anfang des Jahres 2015 gegen Sky auf Unterlassung der Verwendung einer AGB-Klausel, wonach eine Zahlungspflicht des Kunden stets für den Fall der unbefugten Nutzung seines Kontos durch Dritte bestehe. Sky hielt die Klausel für zulässig. Denn die sichere Verwahrung der für eine Bestellung erforderlichen Unterlagen liege... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 04.05.2017
- 18 WF 33/16 -

Keine Unterhaltspflicht des Elternteils bei Unterbringung des Kindes im Heim zwecks Hilfe zur Erziehung

Vollständige Deckung des Lebensbedarfs durch Unterbringung in Heim

Wird ein Kind zwecks Hilfe zur Erziehung in einem Heim untergebracht (§ 34 SGB VIII), ist der unterhalts­pflichtige Elternteil von seinen Unterhaltszahlungen befreit. Denn durch die Heimunterbringung ist der Lebensbedarf des Kindes vollständig gedeckt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab Juli 2016 sollte ein Kind im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einem Heim vollstationär untergebracht werden. Der Vater, der aufgrund einer Jugendamtsurkunde vom August 1999 Unterhalt für sein Kind zahlte, beantragte daraufhin die Abänderung seiner Unterhaltspflicht dahingehend, dass seine Unterhaltspflicht ab diesem Zeitpunkt entfällt.... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19.12.2017
- 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 -

Numerus Clausus: Vergabeverfahren zur Zulassung zum Studium der Humanmedizin teilweise verfassungswidrig

Grundrechtlicher Anspruch von Studien­platz­bewerbern auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot verletzt

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Die beanstandeten bundesgesetzlichen Rahmenvorschriften und gesetzlichen Regelungen der Länder über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studien­platz­bewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot. Außerdem verfehlen die landesgesetzlichen Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen teilweise die Anforderungen, die sich aus dem Vorbehalt des Gesetzes ergeben. Eine Neuregelung ist bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die für die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den Vorschriften der Länder zur Ratifizierung und Umsetzung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2017
- XI ZR 152/17 -

BGH zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines strukturierten Darlehens

Aufklärungs­pflicht­verletzung aus Finanzierungs­beratungs­vertrag rechtfertigt nicht grundsätzlich Rückabwicklung des Darlehensvertrags

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit den Aufklärungs­pflichten einer Bank zu beschäftigen, die ihrem Kunden im Rahmen einer Finanzierungs­beratung den Abschluss eines im Hinblick auf die Zinsen wechsel­kurs­basierten Darlehensvertrags empfohlen hatte.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen mit rund 18.000 Einwohnern, und die beklagte Bank schlossen im Juni 2007 zur Ablösung eines noch laufenden Darlehens einen Darlehensvertrag über etwas mehr als 3 Mio. Euro bei einer Laufzeit von 38 Jahren ab. In den ersten 20 Jahren sollte der Zinssatz 3,99 % p.a. betragen, wenn der Wechselkurs des... Lesen Sie mehr




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