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alle Urteile, veröffentlicht am 30.04.2013

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 29.04.2013
- VG 1 L 130.13 -

Routenänderung für "Revolutionäre 1. Mai Demo" in Berlin rechtmäßig

Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Gefahrenprognose des Polizeipräsidenten

Die Teilnehmer der "Revolutionären 1. Mai Demo" müssen die vom Polizeipräsidenten angeordnete Routenänderung hinnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die für den 1. Mai 2013 von 16.00 bis 21.00 Uhr angemeldete Demonstration vom Lausitzer Platz bis Unter den Linden sollte ursprünglich entlang der Rudi-Dutschke-Straße, Kochstraße und Wilhelmstraße bis an die Leipziger Straße heran führen. Der Polizeipräsident hat dies jedoch u.a. zum Schutz der Glasfront der Axel-Springer-Passage und des gegenüber liegende Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg untersagt und angeordnet, dass der Aufzug stattdessen ab der Kreuzung Oranienstraße/Lindenstraße/ Rudi-Dutschke-Straße/Axel-Springer-Straße über die Axel-Springer-Straße und Leipziger Straße zur Wilhelmstraße zu führen ist.Das vom Anmelder... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 28.11.2012
- 6 C 258/12 -

165 m entfernter Müllplatz berechtigt zur Mietminderung

Mietminderung von 2,5 % angemessen

Sind die Mülltonnen von der Hauseingangstür aus 165 m entfernt, so rechtfertigt dies eine Mietminderung um 2,5 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da sich der Müllplatz in 165 m und damit unzumutbarer Entfernung von der Hauseingangstür der Mietwohnung lag. Die Vermieterin akzeptierte die Minderung nicht und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Köpenick entschied gegen die Vermieterin. Denn die Mieterin... Lesen Sie mehr

Landgericht Konstanz, Urteil vom
- 7 O 32/12 KfH -

LG Konstanz erklärt Stevia-Werbung für irreführend

Durch chemische Isolation gewonnener Süßstoff hat nichts mit natürlichem Extrakt der Stevia-Pflanze zu tun

Das Landgericht Konstanz hat die Werbung eines Süßstoffherstellers mit den Bezeichnungen "Stevia-Fluid" und "Stevia-Blätter" sowie die Abbildung eines Stevia-Blattes auf der Flasche mit dem Süßstoff Steviolglykosid für irreführend erklärt.

Seit dem 2. Dezember 2011 sind Steviolglykoside als Süßstoff E 960 zur Verwendung in bestimmten Lebensmitteln (z.B. Getränke) zugelassen. Steviolglykoside werden aus der Steviapflanze mit aufwendigen physikalischen und chemischen Verfahren gewonnen. Ein Extrakt aus den Stevia-Blättern wird dazu entfärbt und entsalzt und anschließend kristallisiert. Der am Ende gewonnene Süßstoff hat... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 29.04.2013
- 14 L 474/13 -

Demonstration der "Rechten" am 1. Mai in Dortmund kann stattfinden

Unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht erkennbar

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einem Eilantrag gegen das vom Polizeipräsidium Dortmund verfügte Verbot einer Versammlung der Partei "Die Rechte" am 1. Mai 2013 in Dortmund mit dem Thema "Heraus zum 1. Mai" stattgegeben.

Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse eine vom Polizeipräsidium angenommene unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Form der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung nicht angenommen werden könne. Es sei nicht durch Tatsachen belegt, dass die Durchführung der Versammlung dem unbefangenen Betrachter den Eindruck... Lesen Sie mehr

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 30.04.2013
- 49872/11 -

Untersuchungshaft gegen frühere ukrainische Premierministerin Timoschenko wurde willkürlich angeordnet

Europäische Gerichtshof für Menschenrecht rügt unter anderem Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht hat entschieden, dass die Anordnung der Untersuchungshaft gegen die frühere ukrainische Premierministerin willkürlich war, dass die Rechtmäßigkeit der Haft nicht angemessen geprüft wurde und dass sie keine Möglichkeit hatte, für ihre unrechtmäßige Freiheitsentziehung Schadensersatz zu beantragen. Damit rügte der Gerichtshof Verletzungen gegen Artikel 5 § 1 (Recht auf Freiheit und Sicherheit); Artikel 5 § 4 (Anspruch auf zügige Prüfung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung); Artikel 5 § 5 (Anspruch auf Schadensersatz für unrechtmäßige Freiheitsentziehung); Artikel 18 (Begrenzung der Rechts­einschränkungen) in Verbindung mit Artikel 5. Der Gerichtshof stellte weiterhin fest, dass eine Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe) aufgrund der vermeintlichen Misshandlung Frau Timoschenkos während ihrer Verlegung in eine Klinik am 20. April 2012 nicht vorlag.

Julia Timoschenko, 1960 geboren, ist Vorsitzende der Partei Allukrainische Vereinigung (Batkivshchyna), einer der stärksten Oppositionsparteien in der Ukraine, sowie des Parteienbündnisses Block Julia Timoschenko. Im Jahr 2005 sowie von Dezember 2007 bis März 2010 war sie Premierministerin der Ukraine. Im April 2011 wurde gegen sie ein Strafverfahren wegen angeblichen Amtsmissbrauchs... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 11.04.2013
- S 10 AS 1221/11 -

Hartz IV: Nächtlicher Fußweg durch Industriegebiet zum Beschäftigungsort zumutbar

Fußweg ist weder von der Länge noch von der Gefährlichkeit her unakzeptabel

Einem Empfänger von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") kann es zumutbar sein, zur Aufnahme einer Tätigkeit, einen nächtlichen Weg von der Arbeitsstelle nach Hause durch ein Industriegebiet zurückzulegen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Job-Center der aus Bad Kreuznach stammenden Klägerin eine Stelle in einer Wäscherei im Industriegebiet von Bad Kreuznach angeboten. Die Beschäftigung sah auch den Einsatz in der Nachtschicht vor, die um 22 Uhr endet. Die Klägerin nahm die Tätigkeit nicht auf, da sie sich nicht traute, nachts den Weg von der Arbeitsstelle zu ihrer etwa 2,7 km... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.02.2013
- L 6 AL 107/10 -

Hessisches LSG bejaht umfangreichen Weiterbildungsanspruch für in der DDR Verfolgte

Weiterbildung muss nicht wegen Arbeitslosigkeit notwendig sein

Personen, die nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz als Verfolgte anerkannt sind, erhalten die Kosten für Weiterbildungen erstattet, soweit diese Kosten nicht nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch getragen werden. Dabei muss die Weiterbildung nicht wegen (drohender) Arbeitslosigkeit notwendig sein. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im zugrunde liegenden Fall durfte ein in der ehemaligen DDR aufgewachsener Mann aufgrund seiner Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas nicht das Abitur machen. Nach der Wiedervereinigung wurde ihm bescheinigt, dass er von Verfolgungsmaßnahmen im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes betroffen war. In der Folgezeit absolvierte er die Meisterprüfung zum Kraftfahrzeugtechniker und... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 06.12.2011
- 63 S 178/11 -

Geringfügige unpünktliche Zahlungen rechtfertigen ohne vorherige Abmahnung keine Kündigung des Mietverhältnisses

Fristlose und ordentliche Kündigung daher unwirksam

Zahlt der Mieter geringfügig verspätet seine Miete, so rechtfertigt dies weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Insofern ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Mieterin einer Wohnung gekündigt, da sie über drei Jahre lang ihre Miete jeweils mit einer Verspätung von wenigen Tagen zahlte. Sie akzeptierte die Kündigung jedoch nicht und erhob Klage auf Feststellung, dass die Kündigung unwirksam sei und das Mietverhältnis weiter bestehe. Das Amtsgericht Schöneberg gab der Klage statt. Aus seiner Sicht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 29.04.2013
- 21 K 1887/11 -

Apotheke darf Kunden bei Rezepteinlösung keine Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren

Gericht rügt Verstoß gegen die Vorschriften der Arzneimittelpreisbindung

Das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen hat eine Apothekerin wegen Verstoßes gegen die Vorschriften der Arzneimittelpreisbindung zu einer Geldbuße von 750 Euro verurteilt. Das Gericht hielt die von der Apothekerin für ihre Kunden ausgelobten Vergünstigungen bei Einlösung von Rezepten für unzulässig.

Die beschuldigte Apothekerin des zugrunde liegenden Falls hatte im Zeitraum ab November 2010 Zeitungsannoncen und Flyer im Einzugsbereich ihrer Apotheke geschaltet bzw. in Haushalten verteilen lassen, die folgenden Inhalt aufwiesen:"easyRezept-Prämie bis 3,00 EUR geschenkt!Für die Einlösung eines Rezeptes bekommen Sie pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel einen... Lesen Sie mehr




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