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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 29.04.2013
- VG 1 L 130.13 -
Routenänderung für "Revolutionäre 1. Mai Demo" in Berlin rechtmäßig
Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Gefahrenprognose des Polizeipräsidenten
Die Teilnehmer der "Revolutionären 1. Mai Demo" müssen die vom Polizeipräsidenten angeordnete Routenänderung hinnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die für den 1. Mai 2013 von 16.00 bis 21.00 Uhr angemeldete
Axel-Springer-Passage und Jobcenter besonders gefährdet
Das vom Anmelder angerufene Verwaltungsgericht Berlin hat die vom Polizeipräsidenten aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre getroffene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Eilantrag gegen Verbot der NPD Demonstration am 1. Mai in der Frankfurter Innenstadt teilweise erfolglos
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.04.2013
[Aktenzeichen: 5 L 1978/13.F]) - Demonstration der Partei "Die Rechte" in Stolberg bleibt verboten
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 02.04.2013
[Aktenzeichen: 6 L 123/13])
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Dokument-Nr. 15745
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