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Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.07.2006
- 8 U 425/05-119 -
OLG Saarland: Bank darf Darlehensvertrag bei verschwiegenem Mahnverfahren fristlos kündigen
Verschweigen eines gerichtlichen Mahnverfahren in Selbstauskunft für die Bank kann als arglistige Täuschung gewertet werden
Erfährt die Bank, dass ein Kunde bei der Beantragung eines größeren Darlehens ein gegen ihn gerichtetes Mahnverfahren verschwiegen hat, kann sie den Darlehensvertrag fristlos kündigen und den Kreditbetrag sofort zurückfordern. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarland hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Darlehensnehmer im Sommer 2003 einen
Fristlose Kündigung aufgrund arglistig unterlassener Auskünfte gerechtfertigt
Dem widersprachen die Richter des Oberlandesgerichts Saarbrücken. Das Mahnverfahren sei nur deshalb in Gang gekommen, weil der Kunde Widerspruch eingelegt hatte und danach die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2010
Quelle: ra-online, OLG Saarbrücken
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Dokument-Nr. 9101
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