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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2008
- 7 K 2310/06 B -
Selbständige Regisseure unterliegen nicht dem vollen Umsatzsteuersatz
Selbständiger Regisseur stellt selbst kein "Theater" dar, darf aber nicht schlechter als ein "Theater" behandelt werden
Die Gagen selbständig tätiger Regisseure sind umsatzsteuerlich begünstigt, d.h. sie müssen nicht mit dem vollen Umsatzsteuersatz von derzeit 19 % versteuert werden. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg und widersprach damit der einhelligen Auffassung der Finanzverwaltung.
Die berief sich darauf, dass nach den geltenden Regelungen des Umsatzsteuergesetzes zwar die Umsätze von Theatern, Orchestern, Chören u.ä. umsatzsteuerfrei oder nur ermäßigt zu besteuern seien, dass aber ein selbständiger
Selbständiger Regisseur darf nicht schlechter behandelt werden als ein Theater
Sie gingen aber in ihrer Entscheidung insoweit einen Schritt weiter, als sie den Grundsatz der steuerlichen Neutralität dadurch verletzt sahen, dass ein selbständig tätiger
Ob die Umsätze selbständiger Regisseure umsatzsteuerfrei oder ermäßigt steuerpflichtig sind, hängt nach Auffassung des Finanzgerichts davon ab, ob ihnen in einer sogenannten Gleichstellungsbescheinigung bescheinigt wird, die gleichen kulturellen Aufgaben wie z.B. ein
Revision läuft
Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. XI R 44/08).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 13.01.2009
- Bundesfinanzhof, laufendes Verfahren
[Aktenzeichen: XI R 44/08]
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Dokument-Nr. 7303
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