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Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 23.07.2008
- 2 A 227/07 -
Freilandversuch mit Genmais verletzt nicht das Aneigungsrecht eines Jägers
Freilandversuch mit Genmais darf fortgesetzt werden
Das Recht des Jägers, sich Wildschweine in seinem Revier nach dem Abschuss anzueignen, ist nicht durch das Gentechnikgesetz geschützt. Außerdem sind von einem 2,5 km entfernten Versuchsfeld mit Genmais keine Schäden für Flächen mit nicht gentechnisch verändertem Mais zu befürchten. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Braunschweig eine Klage gegen Freilandversuche mit gentechnisch verändertem Mais abgewiesen.
Das Bundesamt hatte der Firma Monsanto im Juni 2007 aufgrund des Gentechnik-Gesetzes genehmigt, Freilandversuche mit
Kläger ist nicht in seinen Rechten beeinträchtigt
Die Kammer hat entschieden, dass der Kläger nicht in seinen Rechten beeinträchtigt sei, soweit sie durch das Gentechnikgesetz geschützt werden. Die Genehmigung für Freilandversuche mit
Versuchsfeld ist weit entfernt
Für seine Betriebsflächen seien Schäden nicht zu befürchten, weil sie von dem Versuchsfeld zu weit entfernt seien. Zwar kamen die im Verfahren eingeholten fachlichen Stellungnahmen zu unterschiedlichen Empfehlungen, was den Abstand der Versuchsflächen von nicht
Es handelt sich um die erste in einem Hauptsacheverfahren getroffene Entscheidung des Gerichts zum Genmais-Anbau. Zuvor hatte die Kammer bereits wiederholt Eilanträge abgelehnt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 23.07.2008
- Gen-Mais: Gericht weist Antrag von drei Imkern, die um ihre Bienen fürchten, ab
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 29.05.2008
[Aktenzeichen: 2 B 90/08]) - Internetauftritt darf zur Zerstörung von Gen-Mais-Feldern aufrufen
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.02.2007
[Aktenzeichen: 4 Ss 42/2007]) - Bundesamt darf Einsicht in Tierversuchsstudie zu genetisch verändertem Mais gewähren
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.06.2005
[Aktenzeichen: 8 B 940/05])
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Dokument-Nr. 6412
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