Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2006
- 5 Sa 25/06 -
Zeugnis gefälscht - Arbeitgeber kann auch noch nach Jahren kündigen
Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses wegen Bewerbung mit gefälschtem Zeugnis
Bewirbt sich ein Arbeitnehmer mit einem von ihm gefälschten Ausbildungszeugnis auf einen Arbeitsplatz und wird er auf der Grundlage dieses Zeugnisses eingestellt, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung auch dann noch anfechten, wenn ihm die Täuschung erst nach einem Bestand des Arbeitsverhältnisses von 8 ½ Jahren bekannt wird. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.
Der Kläger hatte sich 1997 mit einem gefälschten Ausbildungszeugnis auf einen Arbeitsplatz als gewerblicher Mitarbeiter bei einem Großunternehmen beworben. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung hatte er von „ausreichend (54 Punkte)“ auf „befriedigend (65 Punkte)“ und das Ergebnis der praktischen Prüfung von „befriedigend (70 Punkte)“ auf „gut (89 Punkte)“ gefälscht. Bei dem Arbeitgeber, der jährlich eine Vielzahl von Bewerbungen erhält, werden zu Bewerbungsgesprächen nur die besten Bewerber eingeladen, wobei die Vorauswahl auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbung getroffen wird. Erst nach 8 ½ Jahren wurde dem Arbeitgeber die Fälschung aus Anlass der Überprüfung der Unterlagen wegen gefälschter Urkunden eines anderen Arbeitnehmers bekannt. Er focht daraufhin im Herbst 2005 das
Mit seiner Klage begehrte der Kläger die Feststellung, dass das
Arbeitgeber hat schützenswertes Interesse
Die Bewerbung mit einem gefälschten Zeugnis stellt eine vorsätzliche
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2007
Quelle: ra-online, LAG Baden-Württemberg
- Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 07.02.2006
[Aktenzeichen: 31 Ca 11627/05]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 4498
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4498
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.