Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.06.2021
- 10 K 2084/18 K,G -
Keine Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr
Bildung einer Rückstellung frühestens mit Beginn der Prüfung
Für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuern kann im Steuerentstehungsjahr noch keine Rückstellung gebildet werden. Ebenfalls unzulässig ist die Bildung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei einem Klein- bzw. Kleinstbetrieb. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Die Klägerin, eine GmbH, betreibt ein Taxiunternehmen. Nach der BpO wurde sie bis 2012 als Kleinstbetrieb und ab 2013 als Kleinbetrieb eingestuft. Im Jahr 2017 führte das Finanzamt bei der Klägerin eine Lohnsteueraußenprüfung für 2013 und 2014 und eine
FG lehnt Rückstellungsersuchen für ungewisse Verbindlichkeiten ab
Daraufhin machte die Klägerin geltend, dass für 2012 eine
Zusätzlicher Beratungsaufwand im Jahr 2012 noch nicht ersichtlich
Für den zusätzlichen Beratungsaufwand im Zusammenhang mit der Außenprüfung habe im Jahr 2012 noch keine
Keine Rückstellung vor Zahlungsverpflichtung
Auch für die Lohnsteuernachforderung sei erst durch den Haftungsbescheid im Jahr 2017 eine
Rückstellung erst mit Beginn der Prüfung
Das Finanzgericht Münster ist der Auffassung gefolgt, dass auch insoweit erst dann eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2021
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30818
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30818
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.