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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2019
- S 13 KR 4081/17 -
Allgemeine ärztliche Befürwortung einer Therapie mit Cannabis für Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln nicht ausreichend
Verweist auf allgemeine Nebenwirkungen von Standardtherapien keine ausreichende Begründung für Cannabistherapie
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln nicht bereits dann besteht, wenn der behandelnde Arzt die Therapie befürwortet und auf allgemeine Nebenwirkungen der Standardtherapie verweist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls begehrt von der beklagten Krankenkasse die Versorgung mit Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dronabinol sowie die Versorgung mit
Ausreichende ärztliche Begründung für notwendige Therapie mit Cannabis nicht vorgelegt
Das Sozialgericht Karlsruhe wies die Klage ab, da für die Beschwerden der Klägerin allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapien zur Verfügung stünden und es an einer ausreichend begründeten Einschätzung der behandelnden Ärztin bezüglich der fehlenden Anwendbarkeit der Standardtherapien fehle. Erforderlich für eine begründete Einschätzung sei nach dem Gesetzeswortlaut eine Auseinandersetzung mit den individuellen Verhältnissen des Versicherten unter Abwägung der bisherigen Therapieversuche, konkret zu erwartender Nebenwirkungen der Standardtherapie und Nebenwirkungen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2019
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
- Kostenerstattung für Cannabis-Therapie durch Krankenkasse setzt schwerwiegendes Krankheitsbild und ausreichend Aussicht auf spürbare positive Einwirkung der Therapie voraus
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.10.2017
[Aktenzeichen: L 8 KR 366/17 B ER, L 8 KR 255/17 B ER (Urteil v. 04.10.2017), L 8 KR 288/17 B ER (Urteil v. 28.09.2017)]) - Krankenkasse muss Kosten für Cannabis-Therapie von ADS/ADHS-Patienten nicht übernehmen
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.11.2018
[Aktenzeichen: L 16 KR 504/18 BER])
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Dokument-Nr. 27105
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