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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2018
- 19 A 2001/16 -
Bushido-CD zu Unrecht in Liste jugendgefährdender Medien eingetragen
Indizierung des Albums "Sonny Black" war rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die im Februar 2014 erschienene CD "Sonny Black" des Rappers Bushido zu Unrecht in die Liste jugendgefährdender Medien eingetragen hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bundesprüfstelle stützte die im April 2015 erfolgte Eintragung darauf, dass die Texte der
Das Verwaltungsgericht wies die gegen die Listeneintragung gerichtete Klage Bushidos ab.
Anhörung der an dem künstlerischen Werk schöpferisch beteiligten Personen blieb rechtswidrig aus
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gab der Berufung statt und führte zur Entscheidungsbegründung aus, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 25917
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