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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 02.09.2016
- 19 K 3287/15 -
Indizierung eines Bushido-Albums gerechtfertigt
Verwaltungsgericht bejaht Möglichkeit der Gefährdung labiler und gefährdungsgeneigter Jugendlicher in Erziehung und Entwicklung durch CD-Inhalte
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage von Bushido gegen die Indizierung seiner CD Sonny Black abgewiesen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte im April 2015 entschieden, die
Bushido beanstandet nicht ausreichende Ermittlung des Kunstgehalts des Werkes durch die Bundesprüfstelle
Dagegen hat Bushido geklagt und zur Begründung vorgetragen, dass die
VG bejaht Jugendgefährdung durch CD
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle bestätigt und ausgeführt, dass die Inhalte der
Interessen des Jugendschutzes sind höher zu gewichten als Kunstfreiheit der Urheber
Der Gesichtspunkt der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Oberverwaltungsgericht Münster hebt Indizierung von Bushido-Album "NWA" auf - Bushido-Song "Stress ohne Grund" zu Unrecht auf Index
(Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 03.06.2015
[Aktenzeichen: 19 B 463/14]) - CD "Die Maske" von Sido bleibt auf dem Index für jugendgefährdende Medien
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 17.02.2006
[Aktenzeichen: 27 K 6557/05 ])
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Dokument-Nr. 23126
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