Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Münster, Urteil vom 11.07.2017
- 14 K 2825/16 E -
Außergewöhnliche Belastungen: Bei Abzug von Unterhaltsaufwendungen ist nur Betreuungsgeld zu berücksichtigen
Kindergeld findet keine Berücksichtigung
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass das Betreuungsgeld als eigener Bezug der unterstützten Mutter im Sinne von § 33 a Abs. 1 Satz 5 EStG zu berücksichtigen ist, nicht aber das Kindergeld.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls gewährt der Mutter seiner beiden Kinder, mit der er in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, Unterhalt. Hierfür beantragte er den Abzug als außergewöhnliche Belastungen. Das Finanzamt kürzte die abzugsfähigen Unterhaltsleistungen um das von der Mutter im Streitjahr 2015 bezogene
Kindergeld ist nicht als eigener Bezug der Mutter anzusehen
Die Klage hatte teilweise Erfolg. In Bezug auf das
Betreuungsunterhalt ist zur Sicherung des Unterhalts der Mutter geeignet und bestimmt
Demgegenüber werde das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2017
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- FG Rheinland-Pfalz: Besuchsfahrten zum auswärts wohnenden Kind führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.09.2011
[Aktenzeichen: 5 K 2011/10]) - Elterngeld mindert abzugsfähige außergewöhnliche Belastung
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 26.11.2015
[Aktenzeichen: 3 K 3546/14 E])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24698
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24698
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.