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Amtsgericht München, Urteil vom 30.04.2015
- 213 C 26734/14 -
Taxifahrer hat nach Angriff durch Fahrgast Anspruch auf Schmerzensgeld
Fahrgast versucht Taxifahrer 100 Euro-Schein in den Mund zu stopfen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass einem Taxifahrer, dem das Fahrtgeld in den Mund gestopft wird und der dadurch Verletzungen erleidet, ein Schmerzensgeld zusteht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 1. August 2013 kam es um 2.45 Uhr zwischen einem 35-jährigen
Taxifahrer verlangt Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 1.100 Euro
Der
AG bejaht Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro
Der zuständige Richter am Amtsgericht München verurteilte den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 21576
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