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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.07.2014
- L 3 SB 195/13 -
An Diabetes mellitus leidendes, schwerbehindertes Kind hat keinen Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens "B"
Latente Gefahr von Unterzucker nicht ausreichend für begründete Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln
Die latente Gefahr eines hypoglykämischen Zustands bei einem an Diabetes mellitus leidenden, schwebehinderten Kindes allein ist nicht ausreichend, um die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu begründen und damit die Zuerkennung des Merkzeichens "B" zu erhalten. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 2007 geborenes schwerbehindertes Kind leidet an einem
LSG verneint Zuerkennung des Merkzeichens "B"
Das Bayerische Landessozialgericht entschied, dass die Zuerkennung des Merkzeichens "H" bei einem Kind, das an insulinpflichtigem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2014
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 18632
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