Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.05.2012
- VIII ZR 238/11 -
Kirche darf als Vermieter von Wohnraum Mietern wegen Nutzungsbedarfs für Diakonie kündigen
BGH bejaht Kündigungsmöglichkeit zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters durch ihm "nahestehende" juristischen Person
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts darf sich als Wohnraumvermieter für ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses im Sinne von § 573 Abs. 1 BGB auch auf den Nutzungsbedarf für eine ihr "nahestehende" juristischen Person zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters stützen. Dies entscheid der Bundesgerichtshof.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall beansprucht der Kläger, der als
Mieter hält berechtigtes Interesses im Sinne des § 573 Abs. 1 BGB für Kündigung nicht gegeben
Das Mietverhältnis wurde dem Beklagten mit Schreiben vom 23. Januar 2009 gekündigt. Die
BGH bejaht berechtigtes Interesse des Klägers an Beendigung des Mietverhältnisses
Die dagegen gerichtete Revision des beklagten Mieters hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entscheidend darauf abgestellt, dass die
Erläuterungen
* - § 573 BGB: Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Der
(2) Ein
1.der
2.der
[…]
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2011
[Aktenzeichen: 35 C 14555/09] - Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2011
[Aktenzeichen: 21 S 190/10]
Jahrgang: 2012, Seite: 270 IMR 2012, 270 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 754 MDR 2012, 754
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13477
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13477
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.