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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2010
- 7 Sa 2082/09 u.a. -
Hessisches LAG: Bonusklagen gegen Commerzbank in Zusammenhang mit Bankenkrise erfolglos
Vorgenommene Reduzierung der Bonuszahlungen aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Bank gerechtfertigt
Mitarbeiter der früher zur Dresdner Bank gehörenden „Dresdner Kleinwort Investment Bank“ haben mangels verbindlicher Zusage keinen weiteren Bonusanspruch für das Jahr 2008. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.
Hintergrund der zugrunde liegenden Rechtsstreite war die Vorgehensweise der Dresdner
Sachverhalt
Im August 2008 hatte der Vorstand der Dresdner
Bonusbriefe waren keine verbindliche Zusage eines der Höhe nach bereits bestimmten Bonus
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Klagen abgewiesen. Die gegen diese Entscheidungen eingelegten Berufungen der Beschäftigten hatten keinen Erfolg. Auch das Hessische Landesarbeitsgericht sah die „Bonusbriefe“ vom 19. Dezember 2008 noch nicht als verbindliche Zusage eines der Höhe nach bereits bestimmten Bonus an.
Dresdner Bank durfte Boni generell um 90 % kürzen
Weder auf Grund des Wortlauts des Schreibens selbst noch vor dem Hintergrund der Vorgeschichte und der mündlichen Erklärungen im Zusammenhang mit der Übergabe hätten die Bonusberechtigten davon ausgehen können, dass mit diesen Schreiben das letzte Wort über die Höhe der individuellen Boni gefallen sei und der
Bank konnte keine fehlerhafte Ermessensentscheidung nachgewiesen werden
Den Klägerinnen und Klägern gelang es auch nicht, das Hessische Landesarbeitsgericht davon zu überzeugen, dass diese Ermessensentscheidung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2010
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.10.2009
[Aktenzeichen: 14 Ca 6907/09 u.a.]
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Dokument-Nr. 10283
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