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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.10.2012
- 4 MB 71/12 -
Alkoholverbot in Regionalzügen anlässlich eines Fußballspiels rechtmäßig
Interesse am Vollzug des Alkoholverbots zum Schutz von Leib und Leben der Mitmenschen vorrangig
In Regionalzügen von Rostock nach Dortmund und zurück gilt am Samstag, den 27. Oktober 2012, fast durchgängig ein Alkoholverbot. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden und die Eilbeschwerde eines Fußballfans abgewiesen.
Anlass des von der Bundespolizei als so genannte Allgemeinverfügung verhängten Verbotes, Glasflaschen, pyrotechnische Gegenstände und alkoholische Getränke mit sich zu führen bzw. zu trinken, ist die Begegnung zwischen den Fußballvereinen BVB Dortmund II und F.C. Hansa Rostock in Dortmund. Das Verbot gilt für alle Fahrgäste auf der Regionalzugverbindung von Rostock über Hamburg, Bremen, Wunstorf und Minden nach Dortmund.
Alkoholisierung von Fans hat bereits früher zu Eskalationen beigetragen
Zur Begründung hatte die Bundespolizei auf gewalttätige Ausschreitungen so genannter Problemfans des F.C. Hansa Rostock bei der An- und Abreise zu anderen Spielen verwiesen, bei denen gegnerische Fans, Polizeibeamte und Unbeteiligte mit Flaschen und pyrotechnischen Gegenständen beworfen worden seien. Die Alkoholisierung von Fans habe zur Eskalation beigetragen.
Verwaltungsgericht lehnt Beschwerde des Fußballfans ab
Das Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag des Fußballfans mit Beschluss vom 26. Oktober 2012 abgelehnt. Zwar sei grundsätzlich der Besitz von
OVG: Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts ist zutreffend erfolgt
Die dagegen eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Die Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts sei zutreffend erfolgt. Unter Berücksichtigung der mit alkoholisierten und randalierenden Fahrgästen in Zügen verbundenen Gefahrenlage spreche im Übrigen viel dafür, dass das hier verfügte Alkoholverbot rechtmäßig sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2012
Quelle: Oberlandesgericht Schlewsig-Holstein/ra-online
- Erfurter Verbot von Alkoholverzehr auf öffentlichen Plätzen unwirksam
(Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21.06.2012
[Aktenzeichen: 3 N 653/09]) - BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen nächtliches Alkoholverkaufsverbot erfolglos
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.09.2010
[Aktenzeichen: 1 BvR 1789/10])
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Dokument-Nr. 14474
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