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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.09.2006
- 6 B 10895/06.OVG u.a. -
Private Wettbüros in Rheinland-Pfalz müssen schließen
Öffentliches Interesse hat Vorrang vor Interesse der Wettvermittler
Private Wettbüros dürfen in Rheinland-Pfalz keine Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher vermitteln. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in insgesamt 14 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.
In den aus allen Teilen des Landes (Diez, Höhr-Grenzhausen, Kaiserslautern, Landau, Neustadt/Weinstraße, Wittlich, Edenkoben) stammenden Fällen hatten die zuständigen Behörden unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Vermittlung privater
Weder die Wettvermittler in Rheinland-Pfalz noch die im EG-Ausland ansässigen Buchmacher seien Inhaber der nach rheinland-pfälzischem Landesrecht erforderlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 38/06 des OVG Rheinland-Pfalz vom 05.10.2006
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Dokument-Nr. 3152
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