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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020
- 11 B 1459/20 -
Bahn darf Mietfahrräder nicht im öffentlichen Straßenraum von Düsseldorf abstellen
Sondernutzungserlaubnis für Fahrräder im öffentlichen Straßenraum für gewerbliche Zwecke notwendig
Die „Call a Bike“-Mietfahrräder der Deutschen Bahn dürfen in Düsseldorf nicht weiter im öffentlichen Straßenraum, etwa auf Gehwegen, abgestellt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute im Eilverfahren entschieden und den vorausgehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert.
Die Stadt Düsseldorf hatte der Antragstellerin, der Deutsche Bahn Connect GmbH, per Ordnungsverfügung aufgegeben, die „komplette Leihfahrräderflotte“ aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen und das Abstellen der
Antragstellerin fehlt Sondernutzungserlaubnis
Das OVG gegründet die Entscheidung damit, dass die Ordnungsverfügung voraussichtlich rechtmäßig sei. Das stationsunabhängige Aufstellen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29500
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