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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.08.2022
OVG 10 S 3/22 -

Verbot des Führens der Dienstgeschäfte gegenüber Polzisten wegen Zeigens des Hitlergrußes

Gefahr eines Ansehensverlustes der Polizei

Zeigt ein Polizist den Hitlergruß, so rechtfertigt dies ein sofortiges Verbot des Führens der Dienstgeschäfte. In einem solchen Fall besteht die Gefahr eines Ansehensverlust der Polizei in der Öffentlichkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2021 wurde gegenüber einem Polizeibeamten bei der Polizei des Deutschen Bundestages ein Verbot des Führens der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Hintergrund dessen war der Vorwurf, dass er im Jahr 2016 im Pausenraum im Reichstagsgebäude den Hitlergruß gezeigt, die Hacken zusammengeschlagen und die Radiostimme Adolf Hitlers imitiert habe. Gegen das Verbot wehrte sich der Polizist mit einem Eilantrag.

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Eilantrag ab. Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sei rechtmäßig. Es bestehe die erhebliche Gefahr eines Ansehensverlustes der Polizei des Deutschen Bundestages in der Öffentlichkeit. Das Verbot diene der Gefahrenabwehr, habe vorläufigen Charakter und eröffne dem Dienstherrn die Möglichkeit, ohne Gefährdung der dienstlichen Interesse Ermittlungen anzustellen und eine Entscheidungsgrundlage zu gewinnen. Es sei daher nicht erforderlich, dass bereits Klarheit über die Beeinträchtigung der dienstlichen Belange bestehe. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Polizisten.

Oberverwaltungsgericht bejaht ebenfalls Rechtmäßigkeit des Verbots

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Beschwerde des Polizisten zurück.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.01.2022
    [Aktenzeichen: 7 L 398/21]
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Dokument-Nr.: 32231 Dokument-Nr. 32231

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Kommentare (2)

 
 
Dennis Langer schrieb am 07.10.2022

Eines vorweg, nicht dass Sie mich missverstehen. Ich bin gegen jede Art von Diktatur und Gewaltherrschaft. Und ich verstehe das Trauma der Deutschen, dass mich als gebürtigen Deutschen selbst ebenso belastet und sehr extrem mein Leben beeinflusst hat, leider mehr negativ als positiv.

Heute las ich diese Nachricht, abrufbar über diese URL

https://www.hessenschau.de/sport/fussball/eintracht-frankfurt/eintracht-frankfurt-polizei-identifiziert-hitlergruss-fans-vom-spiel-in-marseille,polizei-hitler-marseille-100.html

Beide Fussball-Fans haben die selbige, verbotene Geste ausgeführt, doch nur einer von beiden wird voraussichtlich vor Gericht gestellt und bestraft werden. Ist das wirklich unsere Auffassung von Rechtssystem? Wenn wir bei Straftaten differenzieren zwischen Deutschen und Nichtdeutschen? Ist das denn nicht auch eine Form von Rassismus, selbst wenn diese Tat bei einem Deutschen schwerer wiegen mag? Machen wir aus unserem deutschen Trauma und einem gewissen Drang noch unmöglicher Wiedergutmachung es am Ende sogar noch schlimmer als es die Nationalsozialisten selbst gemacht hätten?

Wer sich in einem Mindestmaß mit der Geschichte des Nationalsozialismus in Deutschland beschäftigt hat, seinen Ursachen und seinem Aufstieg, der wird sich bewusst werden, das sämtliche Gesten, Rituale, Symbole oder Zeichen dieser Bewegung einfach in keinster Weise duldbar sind, peinlich sind, verletztend sind den Opfern gegenüber, einfach nur verachtenswert sind.

Doch müssen wir aufpassen, dass wir über skandalöse Berichterstattungen und Urteile nicht womöglich eben diesen Zeichen des Nationalsozialismus eine zu hohe Bewertung verleihen, so dass sich womöglich irgendwann der gewünschte Effekt genau ins Gegenteil von Ablehnung umkehren könnte.

Wenn verfassungsfeindliche Gesten, Rituale, Symbole oder Zeichen per Gesetz verboten sind, wieso dürfen sie dann in Film und Fernsehen weiter gezeigt werden? Ich verstehe diese Unkonsequenz und Widersprüchlichkeit einfach nicht. Auch nicht dass man Wörter wie "Führer" oder "Sturm" nicht vorbeugend aus der deutschen Sprache entfernt hatte, waren doch gerade diese beiden Worte im deutschen Nationalsozialismus praktisch elementar.

Zuguterletzt bleibt festzustellen, dass der Migrant aus Österreich, dem diese steile Karriere in Deutschland der Weimarer Republik gelungen war, nach dessen Tod für alle Ewigkeit von der Erde verschwunden bleibt. Eine Wiederkehr wird es nicht geben, jedenfalls nicht in gleicher Form und auch nicht mit gleichen Gesten, Ritualen, Symbolen oder Zeichen. Die Gefahren für den demokratischen Rechtsstaat lauern inzwischen ganz woanders, nämlich in der digitalen Welt der Vernetzung.

Dennis Langer schrieb am 06.10.2022

So langsam wirkt diese Überbewertung einer Handbewegung schon lächerlich bis peinlich. Erzählt man darüber im Ausland, so sind die Reaktionen recht differenziert. Teilweise erfährt man Mitgefühl und Verständnis. Bei anderen hingegen muss man sich für ausgelöste Lachkrämpfe mit resultierenden Zwerchfellthrombosen schon fast entschuldigen.

Aber mal ernsthaft: Die Gefahren für den Staat lauern doch heute ganz woanders. Und sie lassen sich mit Sicherheit nicht an einer schlichten Handbewegung erkennen, so peinlich diese Geste auch sein mag.

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