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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.08.2022
- OVG 10 S 3/22 -
Verbot des Führens der Dienstgeschäfte gegenüber Polzisten wegen Zeigens des Hitlergrußes
Gefahr eines Ansehensverlustes der Polizei
Zeigt ein Polizist den Hitlergruß, so rechtfertigt dies ein sofortiges Verbot des Führens der Dienstgeschäfte. In einem solchen Fall besteht die Gefahr eines Ansehensverlust der Polizei in der Öffentlichkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2021 wurde gegenüber einem Polizeibeamten bei der Polizei des Deutschen Bundestages ein Verbot des Führens der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Hintergrund dessen war der Vorwurf, dass er im Jahr 2016 im Pausenraum im Reichstagsgebäude den
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Eilantrag ab. Das
Oberverwaltungsgericht bejaht ebenfalls Rechtmäßigkeit des Verbots
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Beschwerde des Polizisten zurück.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.01.2022
[Aktenzeichen: 7 L 398/21]
- Tätowierungen und Hitlergruß - Polizist darf bei mangelnder Verfassungstreue aus Beamtenverhältnis entfernt werden
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.11.2017
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 25.17]) - Fristlose Entlassung eines Soldaten wegen Zeigen des Hitlergrußes mit Äußerung rechtsextremistischer Parolen rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.12.2018
[Aktenzeichen: 2 K 135/18.KO]) - Kürzung der Dienstbezüge eines Polizeibeamten nach Zeigen des Hitlergrußes und rassistischer Äußerungen
(Verwaltungsgericht München, Urteil vom 08.11.2022
[Aktenzeichen: M 19B DK 22.1067])
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Dokument-Nr. 32231
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