wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 6. Oktober 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 06.04.1993
3 W 50/93 -

Wohnungseigentümerversammlung kann Grillverbot per Mehrheitsbeschluss beschließen

Grillverbot regelt den ordnungsgemäßen Gebrauch des Sondereigentums

Die Wohnungseigentümerversammlung kann durch Mehrheitsbeschluss das Grillen auf Terrassen, Balkonen und Rasenflächen der Wohnanlage untersagen. Dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatten Wohnungseigentümer auf der Wohnungseigentümerversammlung ein generelles Verbot des Grillens auf den Terrassen und Balkonen sowie auf der Rasenfläche der Wohnanlage beschlossen.

Grillverbot kann per Mehrheitsbeschluss beschlossen werden

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken führte aus, dass ein solcher Beschluss gültig ist. Er könne per Stimmenmehrheit gemäß § 15 Abs. 2 WEG beschlossen werden, weil er im Rahmen der Regelung des ordnungsgemäßen Gebrauchs der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile und des gemeinschaftlichen Eigentums liege.

Grillgerüche beeinträchtigen andere Wohnungseigentümer

Bei der Bestimmung des Inhalts des Begriffs eines ordnungsgemäßen Gebrauchs seien in angemessener Weise die gerechtfertigten Interessen sämtlicher Wohnungseigentümer einzubeziehen und gegeneinander abzuwägen. Das Gericht führte weiter aus, dass auch bei einem gasbetriebenen Grillgerät die Verbreitung des Geruchs der darauf gegarten Lebensmittel nicht vermieden werden könne. Durch die Gerüche würden andere Wohnungseigentümer nicht nur unerheblich beeinträchtigt, weil sie ihre Fenster und Balkontüren geschlossen halten müssten, damit der Geruch nicht in ihre Wohnungen dringe.

Gerüche stellen Nachteil für übrige Wohnungseigentümer dar

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken verwies auf eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, das zutreffend die Auffassung vertreten würde, dass den übrigen Wohnungseigentümern durch das Grillen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliches Maß hinaus ein Nachteil erwachse.

Grillen ist nicht allgemein gebilligt

Das Grillen auf Terrassen, Balkonen und Rasenflächen einer Eigentumswohnanlage mag vielfach praktiziert und geduldet sein, sei aber angesichts der damit verbundenen Beeinträchtigungen der Mitbewohner weder allgemein gebilligt noch Kernbereich einer von der Allgemeinheit gebilligten Übung oder Gewohnheit.

Nicht zu entscheiden hatte das Oberlandesgericht Zweibrücken, ob ein das Grillen auf Balkonen gestatteter Mehrheitsbeschluss im Rahmen der Regelung des ordnungsgemäßen Gebrauchs liegt und mithin dem Mehrheitsbeschluss zugänglich ist (Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.11.1990 - 25 T 435/90 - = NJW-RR 1991, 1170 = ZMR 1991, 234).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2011
Quelle: ra-online, Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (vt/pt)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Der Wohnungseigentümer (DWE)
Jahrgang: 1994, Seite: 44
DWE 1994, 44
 | Zeitschrift: Wohnungseigentum (WE)
Jahrgang: 1999, Seite: 22
WE 1999, 22

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11528 Dokument-Nr. 11528

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11528

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH