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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.1999
- 6 U 87/98 -
Wettbewerbsverstoß aufgrund irreführender Hotelwerbung mit 4 Sternen
Mitbewerber steht Unterlassungsanspruch zu
Wirbt ein Hotel auf seinem Prospekt mit 4 Sternen, die einer offiziellen Klassifizierung ähnelt, so liegt darin eine Irreführung und somit ein Wettbewerbsverstoß. Einem Mitbewerber steht in diesem Fall ein Unterlassungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall warb ein
Anspruch auf Unterlassung aufgrund irreführender Hotelwerbung
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigte im Wesentlichen die Entscheidung des Landgerichts. Dem klägerischen Mitbewerber stehe ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2017
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Flensburg, Urteil vom 04.11.1998
[Aktenzeichen: 6 O 123/98]
Jahrgang: 1999, Seite: 1320 WRP 1999, 1320
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Dokument-Nr. 24906
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