Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 28.02.2022
- 8 U 224/21 -
Private Krankenversicherung: Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Transport zur Dialysebehandlung in Arztpraxis
Mehrmals in der Woche durchgeführte Dialysebehandlung stellt keine "ambulante Operation" oder "stationäre Heilbehandlung" dar
Eine mehrmals in der Woche durchgeführte Dialysebehandlung in einer Arztpraxis stellt weder eine "ambulante Operation" noch eine "stationäre Heilbehandlung" im Sinne der Tarifbedingungen einer privaten Krankenversicherung dar. Ein Anspruch auf Erstattung der Transportkosten besteht dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Versicherungsnehmerin seit dem Jahr 2020 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen ihre
Kein Anspruch auf Erstattung der Transportkosten
Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied zu Gunsten der Versicherung. Der Versicherungsnehmerin stehe kein Anspruch auf Erstattung der
Dialysebehandlung keine "ambulante Operation"
Die Dialysebehandlung stelle nach Auffassung des Oberlandesgericht keine Operation dar. Die Betreuung des Dialysevorgangs sei durch eine Krankenschwester durchgeführt worden. Bezogen auf die Blutwäsche sei kein ärztlicher, die körperliche Integrität betreffender Eingriff erforderlich. Soweit ein Arzt anwesend sei, werde er nicht als in den Körper eingreifender Operateur tätig, sondern übernehme lediglich die Überprüfung des Dialysegeräts und der Befindlichkeit der Patientin.
Dialysebehandlung keine "stationäre Heilbehandlung"
Nach Ansicht des Oberlandesgericht sei die Dialysebehandlung auch nicht als stationäre oder teilstationäre Heilbehandlung anzusehen. Zudem werde ohnehin in diesem Zusammenhang nur die Kosten für den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2022
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.12.2020
[Aktenzeichen: 8 O 2040/20]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31581
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31581
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.