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Oberlandesgericht München, Urteil vom 13.07.2017
- 14 U 3092/15 -
Anstauung von Regenwasser auf einer mit einer Mauer umgegebenen Terrasse stellt keine Überschwemmung dar
Wohngebäudeversicherung für Wasserschaden im Haus nicht einstandspflichtig
Kommt es zu einem Wasserschaden in einem Haus, weil sich auf einer mit einer Mauer umgebenen Terrasse Regenwasser anstaut, so haftet dafür nicht die Wohngebäudeversicherung. Denn in einem solchen Fall liegt keine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen vor. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund heftigen Niederschlags staute sich auf der
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Kempten wies die Klage ab. Es sah eine
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Anspruch auf Versicherungsschutz
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz bestehe nicht. Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Kempten, Urteil vom 23.07.2015
[Aktenzeichen: 14 O 1976/14]
Jahrgang: 2017, Seite: 577 zfs 2017, 577
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Dokument-Nr. 26705
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