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Landgericht Dortmund, Urteil vom 04.07.2012
- 2 O 452/11 -
Elementarschadenversicherung: Ansammeln von Schneemassen auf einer Terrasse stellt keine "Überschwemmung" dar
Entstandene Feuchtigkeitsschäden nicht von Gebäudeversicherung gedeckt
Kommt es zu einer Ansammlung erheblicher Schneemengen auf einer Terrasse und treten dadurch in dem darunterliegenden Raum Feuchtigkeitsschäden auf, so liegt kein Schaden durch eine "Überschwemmung" im Sinne von § 3 BEW vor. Eine Haftung des Gebäudeversicherers kommt daher nicht in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Grundstücksbesitzer schloss für sein auf seinem Grundstück stehendes Haus eine
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Ebenfalls lag der Versicherungsfall "Schneedruck" nicht vor
Der Versicherungsfall "Schneedruck" habe nach Ansicht des Landgerichts ebenfalls nicht vorgelegen. Unter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2013
Quelle: Landgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 42 NJW-RR 2013, 42 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 168 NZM 2013, 168
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Dokument-Nr. 15227
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