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Oberlandesgericht München, Urteil vom 21.03.2014
- 10 U 3341/13 -
Schmerzensgeld in Höhe von 13.000 Euro aufgrund Schleudertraumas, chronischer Nackenschmerzen und langer Arbeitsunfähigkeit nach Verkehrsunfall
Unfallverursacher haftet für unzureichende medizinische Behandlung des Unfallgeschädigten
Einem Autofahrer kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 13.000 Euro zu stehen, wenn er aufgrund eines nicht verschuldeten Verkehrsunfalls ein Schleudertrauma 1. Grades erlitt, nachfolgend chronische Schmerzen im Nacken hat und deswegen lange Zeit arbeitsunfähig bzw. in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Zudem wirkt sich die Trunkenheit des Unfallverursachers schmerzensgelderhöhend aus. Der Unfallverursacher haftet darüber hinaus für die unzureichende medizinische Behandlung des Unfallgeschädigten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beging ein Autofahrer im Oktober 2009 unter
Landgericht spricht weitere 2.000 Euro zu
Das Landgericht Traunstein sprach dem Unfallgeschädigten ein weiteres
Oberlandesgericht hält Schmerzensgeld von insgesamt 13.000 Euro für angemessen
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Unfallgeschädigten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Unfallgeschädigten habe neben dem bereits außergerichtlich gezahlten Betrag in Höhe von 2.000 Euro und dem erstinstanzlich zu erkannten Betrag in Höhe von 3.000 Euro ein weiteres
Chronische Nackenschmerzen aufgrund fehlerhafter ärztlicher Behandlung
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei im Rahmen der Schmerzensgeldhöhe insbesondere zu berücksichtigen gewesen, dass der Unfallgeschädigte seit dem Unfall unter chronischen Nackenschmerzen litt. Dies habe dazu geführt, dass über die Zeit der
Vorfahrtsverletzung aufgrund Trunkenheitsfahrt
Weiterhin habe sich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2016
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Traunstein, Urteil vom 16.07.2013
[Aktenzeichen: 8 O 3009/11]
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Dokument-Nr. 22489
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