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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.08.2015
- 5 RVs 102/15 -
Mitverschulden des Unfallgegners kann Strafbarkeit des Verursachers wegen fahlässiger Tötung ausschließen
Zur Frage des Mitverschuldens bei Begehung eines Rotlichtverstoßes und Unfall mit Todesfolge
Ein Mitverschulden des Unfallgegners kann die Vorhersehbarkeit eines Unfalls und seiner Folgen für den Unfallverursacher ausschließen, wenn das Mitverschulden in einem gänzlich vernunftwidrigen oder außerhalb der Lebenserfahrung liegenden Verhalten besteht. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und hob daher die vom Landgericht Essen ausgesprochene Verurteilung eines angeklagten Unfallverursachers wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung auf.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1972 geborene, angeklagte
LG bejaht ursächlichen Zusammenhang zwischen Geschwindigkeitsüberschreitung und Unfall
Das Landgericht hat nach durchgeführter Beweisaufnahme einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Geschwindigkeitsüberschreitung als dem verkehrswidrigen Verhalten des Angeklagten und dem
OLG hebt Entscheidung des Landgerichts auf
Die Revision des Angeklagten gegen die landgerichtliche Verurteilung war - vorläufig - erfolgreich. Das Oberlandesgericht Hamm hat das landgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen, die den Fall erneut zu verhandeln und zu entscheiden hat. Das Landgericht habe - so das Oberlandesgericht - den
Rotlichtverstöße sind nicht pauschal als "nicht gänzlich vernunftwidrig" einzustufen
Allerdings sei noch nicht geklärt, ob der vom Landgericht zugunsten des Angeklagten unterstellte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- BGH: Raser bei illegalen Autorennen können sich auch wegen fahrlässiger Tötung schuldig machen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.11.2008
[Aktenzeichen: 4 StR 328/08]) - Keine Bewährung nach tödlichem Verkehrsunfall bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten im Straßenverkehr
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28.03.2008
[Aktenzeichen: 1 Ss 127/07])
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Dokument-Nr. 21779
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