Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.09.2014
- 1 RBs 125/14 -
Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzschild "Schneeflocke" gilt auch ohne Schnee
Kraftfahrer müssen die Geschwindigkeit begrenzende Anordnung auch bei trockener Fahrbahn beachten
Das Zusatzschild "Schneeflocke" zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung erlaubt auch bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen keine höhere als die angeordnete Geschwindigkeit. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des Amtsgerichts Siegen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahre 1991 geborene Betroffene aus Rennerod befuhr im Januar 2014 mit seinem Pkw Seat in Burbach die B 54, von der BAB 45 kommend. Am Tattage begrenzte ein elektronisch gesteuertes
Hinweis soll Akzeptanz der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung erhöhen
Die vom Betroffenen gegen das amtsgerichtliche Urteil eingelegte Rechtsbeschwerde blieb erfolglos. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt. Das eine "Schneeflocke" darstellende Zusatzschild enthalte bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen - entbehrlichen - Hinweis darauf, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Jahrgang: 2014, Seite: 709 DAR 2014, 709 | Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 2015, Seite: 152 DAR 2015, 152 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 534 NZV 2014, 534 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 52 zfs 2015, 52
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18990
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18990
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.