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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 15.08.2008
11 U 282/08 -

OLG Dresden zur Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf eine Geschäftsführerbestellung für eine Wohnungsbaugesellschaft

Keine Benachteiligung aufgrund Parteizugehörigkeit

Eine PDS-Abgeordnete aus Weißwasser ist mit ihrer Klage gegen ihre Nichtberücksichtigung bei der Auswahl des Geschäftsführers der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Dresden wies ihre Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Görlitz zurück.

Die Klägerin ist als Fraktionsvorsitzende der PDS, Stadt- und Kreisrätin politisch engagiert. Sie hatte sich auf die im Jahre 2006 ausgeschriebene Stelle beworben, ihr wurde allerdings ein männlicher Mitbewerber, den sie für fachlich weniger qualifiziert hält, vorgezogen. Mit ihrer daraufhin erhobenen Klage auf Zahlung eines dreifachen Monatsgehalts (insgesamt knapp 10.000 €) macht sie unter Berufung auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz geltend, sie sei wegen ihres Geschlechts sowie ihrer Weltanschauung als aktives Mitglied der PDS benachteiligt worden.

Ihre Klage blieb auch im Berufungsverfahren erfolglos. Der Senat vermochte schon die Einschätzung der Klägerin, sie sei besser als der letztlich auserwählte Mitbewerber qualifiziert, nicht zu teilen. Deshalb komme auch dem von der Klägerin weiter ins Feld geführten Umstand, dass bei der maßgeblichen Entscheidung im Stadtrat nach Parteizugehörigkeit abgestimmt worden sei, keine indizielle Bedeutung im Hinblick auf eine sachwidrige Benachteiligung wegen ihrer PDS-Mitgliedschaft zu. Auf ein parteipolitisch motiviertes Abstimmungsverhalten könne vielmehr allenfalls dann geschlossen werden, wenn einem fachlich weniger qualifizierten, aber politisch "passenden" Bewerber der Vorzug gegeben würde. Sonstige Tatsachen, die den Verdacht einer politisch motivierten Entscheidung nahelegen würden, habe die Klägerin nicht vorgetragen.

Erst recht fehlte es nach Ansicht des Senates an Hinweisen darauf, dass die Nichtberücksichtigung der Klägerin etwas mit ihrem Geschlecht zu tun gehabt haben könnte.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 21/08 des OLG Dresden vom 15.08.2008

Vorinstanz:
  • Landgericht Görlitz, Urteil
    [Aktenzeichen: 1 0 351/07]
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