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Landgericht Wuppertal, Urteil vom 16.07.2020
- 9 S 18/20 -
Wohnungsmieter muss nach Mietende Latexfarben und Dübellöcher beseitigen
Pflicht zur Beseitigung der Dübellöcher unabhängig von deren Anzahl
Ein Wohnungsmieter ist verpflichtet, nach Ende des Mietverhältnisses die mit Latexfarben bemalten Wände zu überstreichen. Zudem muss er Dübellöcher entfernen und zwar unabhängig davon, in welcher Anzahl sie vorliegen. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende des Mietverhältnisses über eine Wohnung im September 2017 musste der Vermieter feststellen, dass zahlreiche Wände der Wohnung mit kräftigen
Anspruch auf Schadensersatz wegen Latexfarben und Dübellöcher
Das Landgericht Wuppertal bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Mieter haben sich wegen der fehlenden
Pflicht zur Beseitigung der Latexfarben
Die Mieter haben zwar die Wohnung während der Mietzeit so dekorieren dürfen, wie es ihrem Geschmack entsprach. Allerdings seien sie verpflichtet gewesen, bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung wieder so herzurichten, dass normale Schönheitsreparaturen ausgereicht hätten. Dagegen haben sie trotz Fristsetzung verstoßen, in dem sie die von ihren aufgebrachten kräftigen
Pflicht zur Entfernung der Dübellöcher
Das Landgericht hielt zwar Befestigungen mittels
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2020
Quelle: Landgericht Wuppertal, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Mettmann, Urteil vom 19.12.2019
[Aktenzeichen: 25 C 55/18]
- Pflicht zum Überstreichen einer ungewöhnlichen Wandfarbe nach Auszug nur bei entsprechender mietvertraglicher Regelung
(Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.09.2013
[Aktenzeichen: 3 C 95/13]) - Anspruch auf Schadenersatz des Vermieters wegen Übermalen von übermäßig vielen Dübellöchern
(Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, Urteil vom 02.08.2012
[Aktenzeichen: 11 C 329/11])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2020, Seite: 1052 GE 2020, 1052
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Dokument-Nr. 29227
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