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Landgericht Wuppertal, Urteil vom 16.07.2020
- 9 S 18/20 -
Wohnungsmieter muss nach Mietende Latexfarben und Dübellöcher beseitigen
Pflicht zur Beseitigung der Dübellöcher unabhängig von deren Anzahl
Ein Wohnungsmieter ist verpflichtet, nach Ende des Mietverhältnisses die mit Latexfarben bemalten Wände zu überstreichen. Zudem muss er Dübellöcher entfernen und zwar unabhängig davon, in welcher Anzahl sie vorliegen. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende des Mietverhältnisses über eine Wohnung im September 2017 musste der Vermieter feststellen, dass zahlreiche Wände der Wohnung mit kräftigen Latexfarben dekoriert waren. Zudem befanden sich 126 Dübellöcher in den Wänden. Der Vermieter verlangte von den Mietern die Beseitigung der Farben und der Dübellöcher. Da sich diese weigerten, beauftragte der Vermieter einen Maler mit den Arbeiten. Dessen Kosten zog er von der Mietkaution ab. Damit waren die Mieter nicht einverstanden und erhoben Klage. Das Amtsgericht Mettmann wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.... Lesen Sie mehr
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