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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.02.1986
- 5 S 422/85 -
Tierhalterhaftung: Operationskosten für von einem Hund gebissene Katze können den Wert der Katze um ein Vielfaches überschreiten
Katzenhalter offenbarte besonderes Interesse an seiner Katze
Beißt der Hund eines Hundebesitzers eine Katze und ist der Hundebesitzer grundsätzlich schadenersatzpflichtig, dann kann er im Ausnahmefall auch verpflichtet sein, Heilbehandlungskosten zu ersetzen, die ein Vielfaches des Wertes der Katze betragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Hund eines Hundehalters (Beklagter) die
Beklagter haftet als Tierhalter gem. § 833 BGB
Das Amtsgericht verurteilte den Beklagten zum Ersatz des Schadens. Gegen dieses Urteil legte der Beklagte vergeblich Berufung beim Landgericht Karlsruhe ein. Das Landgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung. Der Hundehalter sei dem Grunde nach für den Schaden verantwortlich. Der Anspruch ergebe sich aus § 833 BGB (Tierhalterhaftung). Fraglich sei allenfalls die Höhe des Schadenersatzanspruches.
Schadensanspruch hier ausnahmsweise nicht begrenzt
Das Landgericht Karlsruhe sprach sich für einen vollen Schadenersatzanspruch aus. Es führte aus, dass es nach Treu und Glauben (§ 242) zwar eine Grenze für eine Entschädigungspflicht gebe, diese hier aber nicht zur Anwendung komme. Bei einem Schadenersatzanspruch sei immer auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen. Hier sei zu berücksichtigen gewesen, dass der Kläger die Operation beauftragte, als er noch nicht wusste, dass diese Kosten von dem Beklagten zu tragen wären. In diesem Umstand sei zu erkennen, dass der Katzenbesitzer ein besonderes Interesse an seiner
Hund und Katze sind nicht gerade befreundet
Das Gericht verkannte in seinem Urteil nicht, dass sich hier im Fall gerade die besondere der
Das Urteil ist aus dem Jahr 1986 und erscheint im Rahmen der Reihe "Weltkatzentag 2013"
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2013
Quelle: ra-online, Landgericht Karlsruhe (zt/NJW-RR 1986, 542/pt)
Jahrgang: 1986, Seite: 542 NJW-RR 1986, 542
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Dokument-Nr. 16384
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