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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.07.2021
- 2-13 S 88/20 -
Wohnungseigentümer muss Lärmstörungen geringer Intensität durch psychisch kranke Nachbarin hinnehmen
Wohnungseigentümer ist das Schließen der Fenster zumutbar
Ein Wohnungseigentümer hat Lärmstörungen von geringer Intensität, die von einer psychisch kranken Nachbarin ausgehen, hinzunehmen. Kann die Lärmstörung durch das Schließen des Fensters unterbunden werden, so ist dem Wohnungseigentümer dies zumutbar. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer einer Wohnung klagte im Jahr 2020 gegen die Eigentümerin der unter ihm liegenden Wohnung vor dem Amtsgericht Kassel auf
Kein Anspruch auf Unterlassung wegen Lärmstörung
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Beklagten. Dem Kläger stehe der geltend gemachte Anspruch nicht zu. Zwar seien die von der Beklagten ausgehenden Geräusche wiederholend, von der Intensität allerdings regelmäßig mäßig bis gering. Die auf der Audioaufnahme zu hörenden Geräusche gingen kaum über das hinaus, was bei geöffnetem Fenstern ohnehin von der Straße zu hören sei. Dies zeige sich insbesondere daran, dass die Geräusche der Vögel lauter und deutlicher zu hören seien als die von der Beklagten verursachten Geräusche.
Wohnungseigentümer ist das Schließen der Fenster zumutbar
Zudem seien die Geräusche nur dann zu hören, so das Landgericht, wenn beide Parteien die Fenster ihrer Wohnung geöffnet haben. Der Kläger könne der Lärmstörung also durch das Schließen seiner Fenster entgehen. Zwar sei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2021, 577/rb)
- Amtsgericht Kassel, Urteil vom 18.06.2020
[Aktenzeichen: 800 C 3744/19]
- BGH: Unterlassungsanspruch des Wohnungseigentümers wegen Lärm- und Geruchsbelästigung kann nicht auf Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2020
[Aktenzeichen: V ZR 295/16]) - Bei Streit unter Wohnungseigentümern über Unterlassen von Rauchen muss kein Streitschlichtungsverfahren vor Klageerhebung durchgeführt werden
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.04.2019
[Aktenzeichen: 2-13 S 6/17])
Jahrgang: 2021, Seite: 577 WuM 2021, 577
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Dokument-Nr. 31016
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