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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.12.2020
- 2-13 S 108/20 -
Anspruch der Wohnungseigentümer auf persönliche Teilnahme an Eigentümerversammlungen während Virus-Pandemie
Bewerben von Vertretungsmöglichkeiten durch Verwalter sowie Anmietung eines Saals anhand zu erwartender Teilnehmerzahl nicht zu beanstanden
Wohnungseigentümer haben auch während einer Virus-Pandemie einen Anspruch auf persönliche Teilnahme an Eigentümerversammlungen. Jedoch ist es zulässig, dass der Verwalter Vertretungsmöglichkeiten bewirbt und bei der Anmietung eines Saals sich an der zu erwartenden Teilnehmerzahl richtet. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein WEG-Verwalter während der
Amtsgericht Kassel erließ einstweilige Verfügung
Das Amtsgericht Kassel gab dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung statt. Denn der Beschluss sei seiner Ansicht nach nichtig. Aus der Einladung ergebe sich, dass zwei Eigentümer nicht persönlich an der Eigentümerversammlung teilnehmen konnten. Dies sei auch angesichts der
Landgericht verneint Verletzung des Rechts an persönliche Teilnahme an Versammlung
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der übrigen Wohnungseigentümer. Zutreffend sei, dass auch in Zeiten der
Kein Vorliegen einer Ausladung einzelner Wohnungseigentümer
Nach Auffassung des Landgerichts enthalte die Einladung des Verwalters keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2021, 66/rb)
- Amtsgericht Kassel, Urteil vom 27.08.2020
[Aktenzeichen: 800 C 2563/20]
- Zulässigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung unter freiem Himmel während Corona-Pandemie
(Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 13.07.2020
[Aktenzeichen: 9 C 214/20]) - Unzulässigkeit von "Geisterversammlungen" innerhalb einer Virus-Pandemie
(Amtsgericht Bad Schwalbach, Urteil vom 26.10.2020
[Aktenzeichen: 3 C 268/20 (1)]) - Anspruch des Wohnungseigentümers auf Absage der Eigentümerversammlung wegen befürchteter Unzulässigkeit wegen Corona
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.03.2021
[Aktenzeichen: 2-13 T 7/21])
Jahrgang: 2021, Seite: 323 GE 2021, 323 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2021, Seite: 66 WuM 2021, 66
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Dokument-Nr. 29849
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