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Landgericht Coburg, Beschluss vom 25.05.2009
- 33 S 6/09 -
LG Coburg: Fußgänger müssen nicht vor einer sich schließenden Schranke für Kraftfahrzeuge gewarnt werden
Passanten müssen damit rechnen, dass geöffnete Schranke sich jederzeit schließen kann
Wer unter einer für Kraftfahrzeuge geöffneten Parkplatzschranke hindurch geht, muss damit rechnen, dass diese sich plötzlich schließt. Wird der Fußgänger infolge mangelnder Aufmerksamkeit von dem Schlagbaum am Kopf getroffen, muss er seinen Schaden alleine tragen. Dies hat Landgericht Coburg entschieden.
Die Klägerin wollte das Gelände des beklagten Betriebs überqueren, dessen Mitarbeiterparkplatz mit einem rot-weißen Schlagbaum gegen unbefugte Parker abgesperrt war. Die
Warnschilder und Lichtschranke nicht erforderlich
Die Klage blieb ohne Erfolg, denn weder das Amts- noch das Landgericht Coburg konnte eine Pflichtverletzung des Beklagten erkennen. Sie hielten weder das Aufstellen von Warnschildern noch einer Lichtschranke, die ein Schließen auch bei Personen unter der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung LG Coburg vom 19.06.2009
- Amtsgericht Coburg, Urteil vom 04.12.2008
[Aktenzeichen: 15 C 1047/08]
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Dokument-Nr. 8028
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