Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 08.10.2015
- 13 WF 149/15 -
DJ nimmt Kinder mit zur Party: Ort des Umgangs kann grundsätzlich vom umgangsberechtigten Elternteil bestimmt werden
Wahrnehmung des Umgangsrechts kann am Arbeitsplatz des Umgangsberechtigten erfolgen
Grundsätzlich kann das umgangsberechtigte Elternteil bestimmen, an welchem Ort es den Umgang mit dem Kind vornehmen möchte. Daher kann ein Discjockey seine Kinder auch mit zu einer Partyveranstaltung nehmen, solange dadurch nicht das Kindeswohl gefährdet wird. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die getrennt lebenden Eltern zweier minderjähriger Söhne hatten im März 2014 eine
Amtsgericht wies Antrag auf Ordnungsgeldverhängung zurück
Das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee wies den Antrag auf Verhängung des Ordnungsgeldes zurück. Ein Verstoß gegen die
Kammergericht verneint ebenfalls Verstoß gegen Umgangsvereinbarung
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die sofortige Beschwerde der
Kindsvater muss Umgang zur Nachtzeit nicht ausschließlich zu Hause ausüben
Soweit die
Hinweis des Kammergerichts: Partyveranstaltung kein geeigneter Ort für Kinder
Zwar hatte der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2016
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Beschluss vom 03.09.2015
[Aktenzeichen: 17 F 4042/15]
Jahrgang: 2016, Seite: 176 FuR 2016, 176 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 1241 MDR 2015, 1241
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22715
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss22715
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.