wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 26.07.2005
27 O 301/05 -

Kein Schmerzensgeld für Uschi Glas für die Benutzung ihrer Personalausweisnummer

Polizeibeamter hatte mit der Ausweisnummer pornographische Internetseiten aufgerufen

Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hat eine Klage der Schauspielerin Uschi Glas gegen das Land Berlin auf Zahlung eines Schmerzensgeld von mindestens 20.000 € zurückgewiesen.

Frau Glas hatte geklagt, weil die Berliner Polizei im Rahmen der Ermittlungen über die Zugänglichkeit pornographischer Internetseiten ihre Personalausweisnummer benutzt haben soll. Das beklagte Land hat diese Behauptung bestritten. Die Personalausweisnummer sei nur auf Richtigkeit geprüft worden, nicht aber verwendet worden, um auf die Internetseiten zuzugreifen.

Nach der mündlichen Begründung des Gerichts konnte diese Frage letztlich offen bleiben, weil nicht von einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung der Klägerin ausgegangen werden kann. Diese könnte sich nur aus der Berichterstattung ergeben. Aus den vorgelegten Zeitungsmeldungen ginge jedoch klar hervor, dass es nicht Frau Glas selbst war, die auf die verfänglichen Internetseiten zugegriffen habe, sondern dass die Daten von der Polizei im Rahmen von Ermittlungen gegen einen Straftäter benutzt worden seien. Aus diesem Grunde sei durch die Berichterstattung kein abträgliches Bild der Klägerin, die im Licht der Öffentlichkeit steht, entstanden.

Die Berufung gegen das Urteil ist möglich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2005
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 35/05 des Kammergerichts vom 26.07.2005

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 788 Dokument-Nr. 788

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil788

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?