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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28.10.2020
- 18 Sa 22/20 -
Kinder-Zuschlag auf die Sozialplanabfindung darf nicht ausschließlich an steuerlichen Kinderfreibetrag geknüpft werden
Anspruch auf Kinder-Zuschläge zur Abfindung wegen mittelbarer Benachteiligung
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hatte über einen Sozialplan zu entscheiden, in dem für Eltern, die den Arbeitsplatz verlieren, ein pauschaler Zuschlag auf die Abfindung wegen ihrer unterhaltsberechtigten Kinder vorgesehen war.
Die Klägerin, eine Mutter von zwei kleinen Kindern mit
LAG: Sozialplan-Regelung wegen mittelbare Benachteiligung der Frauen unwirksam
Das LAG hat nun entschieden, dass die Sozialplan-Regelung unwirksam ist, weil sie Frauen mittelbar benachteiligt. Bei allen Personen, welche die
Arbeitgeber muss begehrten Kinder-Zuschlag zahlen
Die Arbeitgeberin wurde verurteilt, der Klägerin, einer Mutter von zwei kleinen Kindern mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2021
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29787
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