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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.05.2009
- 5 K 2144/08 -
FG Rheinland-Pfalz zum Kindergeldanspruch bei Bewerbungen um eine Stelle als Zeitsoldat
Bewerbung um eine Stelle als Zeitsoldat kann als Bewerbung um einen Ausbildungsplatz angesehen werden
Eine Bewerbung um eine Stelle als Zeitsoldat bei der Bundeswehr kann als eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im Sinne des Kindergeldrechts angesehen werden. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Im Streitfall hatte der 1986 geborene Sohn des Klägers bis März 2007 seinen Grundwehrdienst absolviert. Im August 2007 bewarb er sich um eine Stelle als Zeitsoldat mit einer fliegerischen Verwendung. Nach einer flugmedizinischen Untersuchung im April 2008 kam jedoch ein Einsatz im fliegerischen Dienst nicht in Betracht. Darauf hin verpflichtete sich der Sohn im April 2008 für 12 Jahre bei der
Agentur für Arbeit fordert Kindergeld mangels Bemühungen um einen Ausbildungsplatz zurück
Die Agentur für Arbeit forderte das für die Zeit von Oktober 2007 bis April 2008 in Höhe von 1078.- Euro gezahlte
Auch Ausbildung bei der Bundeswehr führt zu Kindergeldberechtigung
Die dagegen angestrengte Klage war erfolgreich. Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, für ein über 18 Jahre altes Kind das - wie der Sohn des Klägers im Streitfall - das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet habe, bestehe Anspruch auf
Bemühung um Ausbildungsplatz waren gegeben
Im Übrigen wäre der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz vom 10.06.2009
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Dokument-Nr. 7976
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