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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.12.2008
- 2 B 46.08 -
BVerwG bestätigt Kopftuchverbot in Baden-Württembergs Schulen - Auch Tragen eine Mütze kann untersagt werden
Kopftuchurteil gegen Stuttgarter Lehrerin rechtskräftig
Das an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg geltende Kopftuchverbot ist rechtmäßig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es wies die Klage einer zum Islam konvertierten Lehrerin ab. Diese darf die Kopfbedeckung nicht während des Unterrichts tragen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
Sachverhalt
Der VGH
BVerwG: Keine grundsätzliche Bedeutung
Das BVerwG hat nun entschieden, dass der Rechtssache insbesondere keine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Es hat u.a. ausgeführt, dass der nach § 38 Abs. 2 SchulG erforderliche Bekundungscharakter sich nicht ausschließlich aus dem Kleidungsstück selbst ergeben müsse.
Auch Mütze kann untersagt werden
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2009
Quelle: ra-online (pt)
- Muslimische Lehrerin darf weiter Kopftuch tragen
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 07.07.2006
[Aktenzeichen: 18 K 3562/05]) - Kopftuchstreit: Religiös motivierte Kleidung einer Lehrkraft in der Schule ist eine Dienstpflichtverletzung
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008
[Aktenzeichen: 4 S 516/07])
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Dokument-Nr. 7342
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