wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.10.2007
13 B 1428/07 u. a.  -

Postwettbewerber müssen Bundesnetzagentur Auskunft zu den Arbeitsbedingungen in ihren Unternehmen erteilen

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Wettbewerber der Deutschen Post AG einem Auskunftsersuchen der Bundesnetzagentur zu den Arbeitsbedingungen in ihren Unternehmen nachkommen müssen.

Im Juni 2007 verlangte die Bundesnetzagentur von etwa 1.500 Postwettbewerbern, die eine Erlaubnis zum Befördern von Briefsendungen haben, Auskünfte über die wesentlichen Arbeitsbedingungen in ihren Unternehmen.

Gefragt wurde u. a. nach Personalstruktur, Lohn- und Gehaltshöhe, Art der Arbeitsverhältnisse, Urlaubsansprüchen sowie nach beförderten Sendungsmengen, Anzahl der Betriebsstätten und Art der Zustellung. Die Auskünfte sollten durch Ausfüllen eines Fragebogens bis zum 31.07.2007 erteilt werden. Mehr als 40 der befragten Unternehmen legten bei der Bundesnetzagentur Widerspruch ein und beantragten beim Verwaltungsgericht Köln, die aufschiebende Wirkung ihrer Widersprüche anzuordnen.

Diesen Anträgen gab das Verwaltungsgericht Köln im August 2007 mit der Begründung statt, nicht alle Auskünfte seien erforderlich. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts legte die Bundesnetzagentur Beschwerde ein, der das Oberverwaltungsgericht stattgegeben hat.

Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt: Die vom Verwaltungsgericht beanstandeten Fragen nach den Sendungsmengen, den vorhandenen Betriebsstätten und der Art der Zustellung seien erforderlich, damit die Bundesnetzagentur insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden weiteren Liberalisierung des Postmarkts ihre Aufgaben erfüllen könne. Die Frage nach beförderten Sendungsmengen lasse Rückschlüsse auf die Größe des Unternehmens und die Zahl der Beschäftigten, auch der nur saisonal Beschäftigten, zu. Die Frage nach der Zahl der Betriebsstätten gebe Hinweise auf die Größe und die flächenmäßige Ausdehnung und Betätigung eines Unternehmens und in Verbindung mit den Angaben zu den Lohnentgelten auch hinsichtlich etwaiger regionaler Unterschiede in der Entlohnung der Mitarbeiter. Die Frage nach den bei der Postzustellung eingesetzten Fortbewegungsmitteln und den dabei anfallenden monatlichen Entschädigungen komme ebenfalls Bedeutung für die Höhe der Entlohnung zu.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 07.11.2007

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Auskunft | Auskunftspflicht | Bundesnetzagentur | Postdienstleistungen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5111 Dokument-Nr. 5111

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5111

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung